Bergen-Enkheimer Bestattungshaus

Leitfaden Todesfall – Alle Schritte um Überblick

Der Tod eines Angehörigen trifft uns meist unvorbereitet. Nicht selten kommt es also vor, dass der Stress des Organisatorischen Trauernde von ihrer Verlustbewältigung abhält. Da es wichtig ist, sich mit dem Tod eines geliebten Menschen auseinanderzusetzen, haben wir für Sie einen Leitfaden für den Todesfall erstellt. Hier finden Sie einen zeitlich orientierten Überblick über alle wichtigen Schritte, die zu erledigen sind, nachdem Sie einen geliebten Menschen verloren haben. So können Sie sich auf das Wichtigste konzentrieren, ohne den Überblick zu verlieren. Wir unterstützen Sie bei der Bestattungsvorsorge und erklären Ihnen, was bei einem Sterbefall zu beachten ist.

Unmittelbar nach dem Todesfall

Einige Dinge müssen umgehend nach einem Todesfall erledigt werden. Oft sind die vielen Aufgaben überwältigend, deswegen ist es empfehlenswert, zu Beginn nahestehende Verwandte und Angehörige über den Tod zu informieren. Diese können Sie emotional und aktiv bei der Vorbereitung der Beisetzung und der Trauerbewältigung unterstützen.

1. Totenschein

Der Totenschein sollte schnellstmöglich ausgestellt werden, da erst nach Ausstellen des Todescheines der Verstorbene vom Sterbeort überführt werden darf. Ebenfalls werden mit dem Totenschein bzw. Leichenschauschein die Sterbeurkunden beim Standesamt durch den Bestatter beantragt, die Sie zukünftig für viele Ämter, Banken und Behörden und ggf. auch für Ihren Arbeitgeber benötigen. Ist Ihr Angehöriger zu Hause verstorben, müssen Sie den Arzt kontaktieren, der Ihnen den Totenschein/Leichenschauschein mit den wichtigen Informationen wie Todeszeitpunkt, Todesart und Todesursache ausstellt. Ist der Verstorbene im Krankenhaus oder einer Pflegeeinrichtung verstorben, kümmert sich das dortige Personal um die Ausstellung.

2. Testament

Das Testament ist ein wichtiges Dokument, welches vor allem in der Erbschaftregelung und der Kostenbewältigung hilfreich ist. Denn hier vermerkt der Verstorbene wichtige Informationen wie Kontodaten oder auch Vollmächte. Dieses Dokument ist also essenziell für die Abwicklung eines Todesfalles und sollte schnellstmöglich von Ihnen gefunden werden. Nach Auffinden können Sie es beim Amtsgericht abgeben und erhalten eine Registrierungsnummer. Sollten Sie eine Erbschaft erwarten kann Ihnen auch ein Notar weiterhelfen.

3. Ausweise & Urkunden

Wichtig ist es auch, Ausweise und Urkunden des Verstorbenen an sich zu nehmen. Dokumente wie die Geburts- oder Heiratsurkunde, Scheidungsurteil oder auch der Personalausweis werden bei vielen Ämtern benötigt und müssen dem Bestatter übergeben werden. Sammeln Sie alle wichtigen Unterlagen an einem Ort, um diese bei Bedarf griffbereit zu haben.

4. Bankunterlagen & Versicherungen

Neben dem Testament sind vor allem Bank- und Versicherungsunterlagen hilfreich, um die anstehenden Bestattungskosten begleichen zu können. Außerdem ist es nützlich zu wissen, ob der Verstorbene eine Lebens- und Sterbegeldversicherung abgeschlossen hat. Diese muss rechtzeitig über den Tod des Versicherten informiert werden. Eine telefonische Meldung reicht hier zu Beginn aus. Die benötigten Unterlagen können anschließend in Kopie per Einschreiben-Einwurf an die Versicherung gesendet werden. Handelte es sich um einen Unfall, muss die Unfallversicherung innerhalb 48 Stunden über den Tod informiert werden.

Die Krankenkasse sowie die Pflegeversicherung werden dann von dem Bestatter offiziell mit einer Sterbeurkunde über den Tod des Versicherten informiert. Hierfür benötigt der Bestatter die Versichertennummer. Je nach Todesursache können die Versicherungen bereits über den Tod informiert sein.

5. Bestatter beauftragen

Unsere Aufgabe als Bestattungshaus ist es, Ihnen die Organisation der Trauerfeier abzunehmen und Sie in dieser schweren Zeit bei allen wichtigen Schritten zu unterstützen. Generell sollten Sie einen Bestatter innerhalb von 36 Stunden beauftragen. Wir vom Bergen-Enkheimer Bestattungshaus helfen Ihnen bei einer Vielzahl an Aufgaben:

  • Seelsorge
  • Beratung
  • Bestattungsvorsorge
  • Hygienische- und kosmetische Versorgung des Verstorbenen
  • Erledigen von Formalitäten
  • Organisation der Trauerfeier (Musik, Floristik, Reden)

Zudem informieren wir Sie über Friedhöfe in der Nähe und sind für den Überführungsdienst verantwortlich. Sie müssen sich am Tag der Bestattung um kaum etwas kümmern und können sich in Ruhe von Ihrem geliebten Menschen verabschieden. Bei Fragen und Unsicherheiten stehen wir Ihnen immer gerne zur Verfügung.

Leitfaden eine Woche nach Todesfall

In diesem Abschnitt unseres Leitfadens für den Todesfall finden Sie alle Formalitäten, die für die erste Woche relevant sind. Einige Angelegenheiten müssen nicht umgehend erledigt werden, sollten allerdings auch nicht zu lange aufgeschoben werden. Nehmen Sie sich ein paar Tage Zeit, um den ersten Trauerschwall zu verdauen, um anschließend mit einem klareren Kopf folgende Dinge zu regeln:

6. Sterbeurkunde beantragen

Die Sterbeurkunde sollten Sie spätestens zum 3. Todestag beim zuständigen Standesamt durch den Bestatter beantragt werden. Antragsberechtigte hierfür sind der Bestatter aber auch Ehepartner und Verwandte gerader Linie wie Eltern, Kinder oder Enkel. Für die Beantragung benötigt man den Totenschein/Leichenschauschein, die Geburtsurkunde, Heiratsurkunde oder das Scheidungsurteil sowie den Personalausweis des Verstorbenen.

7. Erbschein

Um Zugriff auf die Konten des Verstorbenen zu erhalten, müssen Sie sich als rechtmäßiger Erbe mit einem Erbschein ausweisen können. Diesen beantragen Sie beim zugehörigen Amtsgericht oder über einen Notar. Da die Ausstellung des Scheins einige Wochen dauern kann, ist es ratsam, den Antrag in der ersten Woche nach dem Todesfall zu stellen. Bevor Sie den Antrag einreichen, sollten Sie sich jedoch Gedanken dazu machen, ob Sie das Erbe überhaupt annehmen möchten. Hierfür haben Sie bis zu 6 Wochen Zeit.

8. Wohnsitz verwalten

Wohnte der Verstorbene in einer Mietwohnung, übergeht der Vertrag an die Erben. Möchten Sie die Wohnung übernehmen, sollten Sie sich nach dem Todesfall als neuer Mieter in den Mietvertrag setzen lassen und den Vermieter über den Tod informieren. Wohnen keine anderen Personen in der Wohnung, muss der Haushalt aufgelöst und die Wohnung gekündigt werden. Auch bei einem Todesfall gilt die gesetzliche Kündigungsfrist von 3 Monaten.

Gleiches gilt auch für die zugehörigen Verträge der Wohnung. So müssen Energie-, Internet- und Telefonversorger über die Änderungen oder Vertragskündigung informiert werden. Dieser Schritt ist wichtig, da sowohl die Wohnungsmiete als auch die zugehörigen Verträge stille Ausgaben sind, die sich mit der Zeit addieren.

Innerhalb des ersten Monats

Einige Angelegenheiten müssen nicht sofort erledigt werden, sondern können in den darauffolgenden Wochen abgearbeitet werden. Hierzu zählen Formalitäten mit langen Fristen oder auch kleinere Details, die auf den ersten Blick unwichtig erscheinen.

9. Antrag auf Witwenrente

Sind Sie Witwe oder Witwer, haben Sie einen Anspruch auf Witwenrente. Diese sollten Sie innerhalb des ersten Monats nach dem Todesfall beantragen. Im ersten Sterbevierteljahr wird Ihnen unabhängig von Ihrem Einkommen die Rente des Verstorbenen voll weitergezahlt. Je nach Lebenssituation bekommen Sie nach den 3 Monaten die große- oder kleine Witwenrente. Das Sterbevierteljahr wird durch den Bestatter für Sie beantragt, um die endgültige Rentenbeantragung müssen Sie sich dann selbst innerhalb von 3 Monaten gekümmert haben.

10. Mitgliedschaften kündigen

Der letzte Schritt ist es, alle laufenden Mitgliedschaften zu kündigen, da diese Kosten auf Dauer auch zur finanziellen Belastung beitragen können. Auch bevorstehende Buchungen für Urlaube, Flüge oder Ähnliches sollten jetzt storniert werden. Nach Vorlage der Sterbeurkunde werden diese auch rückwirkend mit dem Sterbedatum abgerechnet.

Leitfaden Todesfall im Überblick:

  1. Bestatter beauftragen
  2. Arzt informierten, damit ein Leichenschauschein/Totenschein ausgestellt wird
  3. Ausweise und Urkunden sichern
  4. Dem Bestatter die Unterlagen abgeben, damit dieser die Sterbeurkunde beantragen kann
  5. Testament finden und beim Amtsgericht abgeben
  6. Bankunterlagen finden und Versicherungen informieren
  7. Erbschein beantragen
  8. Wohnsitz verwalten
  9. Witwenrente beantragen
  10. Mitgliedschaften kündigen

In dieser schweren Zeit machen wir es uns zur Aufgabe, Sie unterstützend zu begleiten, Ihnen den Abschied zu erleichtern und Ihnen zu erklären, was bei einem Sterbefall zu beachten ist. Dieser Leitfaden zum Todesfall soll vor allem Ihnen die Organisation erleichtern und Sie näher an die Trauerbewältigung bringen. Bei Fragen und Unsicherheiten stehen wir Ihnen auch jederzeit zur Verfügung. Zögern Sie nicht, uns anzurufen!